Mobilität im Naturpark
Rollerblades / Skateboards
Sowohl auf dem Areal des Naturparkzentrums (ausgenommen Parkplatz) als auch auf allen Wanderwegen durch den Naturpark ist das Skaten, Rollschuhfahren und dgl. untersagt.
Fahrräder / E-Bikes
Sowohl auf dem Areal des Naturparkzentrums (ausgenommen Parkplatz) als auch auf allen Wanderwegen (Ausnahme siehe Download "Ausnahme Fahrverbot") durch den Naturpark ist das Fahrrad fahren untersagt. Benutzen Sie einen der zahlreichen Anlehn-Fahrradständer auf dem Parkplatz. Für Schäden oder Diebstahl übernimmt der Naturparkverein keine Haftung.
Reiten
Sowohl auf dem Areal des Naturparkzentrums (ausgenommen Parkplatz) als auch auf allen Wanderwegen (Ausnahme siehe Download "Ausnahme Fahrverbot") durch den Naturpark ist das Reiten untersagt.
Kraftfahrzeuge
Sowohl auf dem Areal des Naturparkzentrums (ausgenommen Parkplatz) als auch auf allen Wanderwegen (Ausnahme siehe Download "Ausnahme Fahrverbot") durch den Naturpark ist das Befahren mit KFZ untersagt. Der asphaltierte Weg vom Parkplatz bis zum Naturparkzentrum darf ausnahmslos nur von Lieferanten benützt werden. Im Zuge von Wartungs- oder Kontrolltätigkeiten kann es vorkommen, dass Mitarbeiter des Naturparkvereins die Wege mit Fahrzeugen befahren, wir bitten um ihr Verständnis.
Nordic Walking, Laufen
Natürlich nutzen viele Gruppen oder Einzelpersonen diese Möglichkeit, wir ersuchen aber trotzdem um Rücksichtnahme auf andere BesucherInnen.
E-Tankstelle
Auf dem Parkplatz besteht die Möglichkeit mittels gültiger Ella-Karte Ihr E-Mobil zu laden. Details dazu finden Sie unter hier.
Naturschutzgebiet
Das Naturschutzgebiet darf nur auf den gekennzeichneten Wegen und Holzkonstruktionen betreten werden, ein Zuwiderhandeln hat rechtliche Schritte zur Folge. Beachten Sie dazu die Besucherordnung im Eingangsbereich oder als Download.